Angebot

Das Übersetzerhaus Looren bietet Literaturübersetzerinnen und Literaturübersetzern mehrwöchige Arbeitsaufenthalte, um an ihren Projekten zu arbeiten. Bei uns sind Übersetzerprofis aller Nationalitäten und mit sämtlichen Sprachkombinationen willkommen. 

Das Haus bietet sieben Einzel- und zwei Doppelzimmer mit eigenem Badezimmer. Alle Zimmer sind mit Internetanschluss ausgestattet (WLAN und Kabel), jedoch ohne Telefon. Im Haus befindet sich eine auf Übersetzerbedürfnisse ausgerichtete Handbibliothek mit Drucker, Kopierer und Scanner. Es stehen ein Garten sowie ein grosser Wohn- und Essraum zur Verfügung. 

Anreise

Bewerbung

Wir nehmen laufend Bewerbungen für Aufenthalte entgegen. Solange wir über freie Zimmer verfügen, sind auch kurzfristige Anmeldungen möglich. 

Bei Anträgen für eine finanzielle Unterstützung müssen alle verlangten Unterlagen gemeinsam mit der Bewerbung mindestens zwei Monate vor dem geplanten Aufenthalt bei uns eingetroffen sein. (Bei Personen, die ein Visum benötigen sind es drei Monate.)

Voraussetzung für einen Aufenthalt bei uns ist, dass Sie bereits eine umfangreiche Literaturübersetzung publiziert haben. (Erstübersetzer unterstützen wir im Rahmen unserer Nachwuchsförderung).

Für das Übersetzungsprojekt, an dem Sie bei uns arbeiten möchten, muss eine Kopie des beiderseitig unterzeichneten Verlagsvertrags vorliegen. 

Vorgehen und einzureichende Dokumente

Die Bewerbung erfolgt ausschliesslich über das Online-Formular auf unserer Webseite. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir nur vollständige Bewerbungen mit allen erforderlichen Dokumenten bearbeiten können. Beachten Sie, dass je nach Art des Aufenthaltes unterschiedliche Dokumente eingereicht werden müssen.
Informationen dazu finden Sie hier. 
Bei Fragen zu Bewerbung und Aufenthalt schreiben Sie bitte an: stay@looren.net

Aufenthaltspauschale

1–14 Nächte: total 50 CHF
Längere Aufenthalte: total 100 CHF
Die Pauschale beinhaltet die wöchentlichen Gästeessen (freiwillig) sowie Kopien, Ausdrucke und Scans. Der Betrag ist vor Ort bar zu bezahlen.

Belegexemplare

Wir bitten unsere Übersetzergäste, uns nach Erscheinen ihrer Übersetzung ein Belegexemplar für unsere Bibliothek zu schicken (bei Werken der Schweizer Literatur bitte zwei Exemplare). Diese nehmen wir in unsere Sammlung Looren auf.