Angebot

Das Übersetzerhaus Looren bietet Literaturübersetzerinnen und Literaturübersetzern mehrwöchige Arbeitsaufenthalte, um an ihren Projekten zu arbeiten. Bei uns sind Übersetzerprofis aller Nationalitäten und mit sämtlichen Sprachkombinationen willkommen. 

Das Haus bietet sieben Einzel- und zwei Doppelzimmer mit je eigenem Badezimmer auf dem Flur. Im Haus stehen eine Gemeinschaftsküche sowie ein grosser Wohn- und Essraum zur Verfügung. Alle Zimmer sind mit Kühlschrank und Internetanschluss ausgestattet. Eine auf Übersetzerbedürfnisse ausgerichtete Handbibliothek mit Drucker, Kopierer und Scanner ist ebenfalls vorhanden. 

Bewerbung

Bewerbungen für Aufenthalte im ganzen Jahr 2026 sind ab sofort möglich. Pro Jahr können Sie maximal zwei Aufenthalte bei uns verbringen.

Es besteht die Möglichkeit, sich für ein Aufenthaltsstipendium zu bewerben. Bitte beachten Sie die Bedingungen. Diese Art von finanzieller Unterstützung ist immer mit einem Aufenthalt im Übersetzerhaus Looren verbunden.

Voraussetzung für einen Aufenthalt bei uns ist, dass Sie bereits eine umfangreiche Literaturübersetzung publiziert haben. Erstübersetzer unterstützen wir im Rahmen unserer Nachwuchsförderung. Ausserdem muss für das Übersetzungsprojekt, an dem Sie bei uns arbeiten möchten, eine Kopie des beiderseitig unterzeichneten Verlagsvertrags vorliegen. 

Vorgehen und einzureichende Dokumente

Die Bewerbung erfolgt ausschliesslich über das Online-Formular auf unserer Webseite. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir nur vollständige Bewerbungen mit allen erforderlichen Dokumenten bearbeiten können. Beachten Sie, dass je nach Art des Aufenthaltes unterschiedliche Dokumente eingereicht werden müssen. Informationen dazu finden Sie hier

Bitte prüfen Sie vor der Bewerbung unseren Verfügbarkeitskalender.

Bei Fragen zu Bewerbung und Aufenthalt schreiben Sie bitte an: stay@looren.net

Aufenthaltspauschale

1–14 Nächte: total 50 CHF
Längere Aufenthalte: total 100 CHF
Die Pauschale beinhaltet die wöchentlichen Gästeessen (freiwillig) sowie Kopien, Ausdrucke und Scans. Der Betrag ist vor Ort bar zu bezahlen.

Belegexemplare

Wir bitten unsere Übersetzergäste, uns nach Erscheinen ihrer Übersetzung ein Belegexemplar für unsere Bibliothek zu schicken (bei Werken der Schweizer Literatur bitte zwei Exemplare). Diese nehmen wir in unsere Sammlung Looren auf.