Agenda

01 sept.
2022

Zürich fördert literarische Vorhaben in allen Sprachen

Bewerbungsfristen: 30. April und 1. September

Stadt und Kanton Zürich vergeben einmal jährlich Werkbeiträge für Literaturprojekte, also auch Übersetzungen, die im Entstehen begriffen sind. Neu werden literarische Werkbeiträge auch an Zürcher Autorinnen und Autoren vergeben, die nicht in deutscher Sprache schreiben. Dafür müssen die Gesuchstellenden Textproben von 20 bis 30 Seiten einreichen. 

Der Eingabetermin ist beim Kanton jeweils am 30. April, bei der Stadt am 1. September. 

Weiterhin wird ein Wohnsitz in der Stadt, respektive im Kanton Zürich vorausgesetzt. Zugelassen sind neu explizit literarische Projekte in allen Sprachen. Damit reagieren Stadt und Kanton auf eine gesellschaftliche Realität und ein Bedürfnis aus der Zürcher Literaturszene; längst wird in Stadt und Kanton Zürich nicht mehr nur deutschsprachige Literatur erschaffen. Die Gesuche werden weiterhin von der städtischen, respektive der kantonalen Literaturkommission beurteilt. Bei nicht deutschsprachigen Texten werden zudem Übersetzerinnen und Übersetzer und Literaturexpertinnen und Literaturexperten der jeweiligen Sprachen beigezogen.

Auskünfte:

Stadt Zürich: Stephanie von Harrach, Ressortleitung Literatur,
Telefon 044 412 31 55 
Kanton Zürich: Sabina Brunnschweiler, Leiterin Bereich Literatur der Fachstelle Kultur,
Telefon 043 259 25 11